AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültigkeit ab 01.07.2013
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Pferdeosteopathie Mitteldeutschland (Sophie Klopfer) nachfolgend „Pferdeosteopathie Mitteldeutschland“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB und §612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrags
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von Pferdeosteopathie Mitteldeutschland, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Pferdeosteopathie Mitteldeutschland zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen Pferdeosteopathie Mitteldeutschland und dem Kunden. Auch bei einer mündliche, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Die Pferdeosteopathie Mitteldeutschland behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, ehandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die Pferdeosteopathie Mitteldeutschland aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Pferdeosteopathie Mitteldeutschland für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen von Pferdeosteopathie Mitteldeutschland richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Fahrtkosten werden gesondert vereinbart. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich per Vorauskasse oder nach jeder einzelnen Behandlung sofort in bar zu entrichten. Rechnungserstellung nur in Ausnahmefällen auf Anfrage. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt Pferdeosteopathie Mitteldeutschland nach Beendigung einer Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per Überweisung oder bar innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.
§ 3 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann Pferdeosteopathie Mitteldeutschland die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Pferdeosteopathie Mitteldeutschland kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.
§ 4 Aufzeichnungen und Daten
Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum von Pferdeosteopathie Mitteldeutschland. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen, es wird ihm jedoch Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Überlassung von Kopien auf eigene Kosten bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.
§ 5 Informationspflichten
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 6 dieser Bedingungen verwiesen.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Pferdeosteopathie Mitteldeutschland haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zuführen sind, übernimmt Pferdeosteopathie Mitteldeutschland keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt Pferdeosteopathie Mitteldeutschland keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftrageber an Pferdeosteopathie Mitteldeutschland gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Pferdeosteopathie Mitteldeutschland zusammen arbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet Pferdeosteopathie Mitteldeutschland nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §5 obliegenden Informationspflichten ein, haftet die Pferdeosteopathie Mitteldeutschland hierfür nicht. Pferdeosteopathie Mitteldeutschland garantiert keinen Heilungserfolg.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. xxx Sophie Klopfer xxx